Allgemeine Geschäftsbedingungen der Best Result Marketing GmbH

Streiblstraße 40

94491 Hengersberg

 

- im Folgenden: Best Result Marketing -

  

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Best Result Marketing und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 Best Result Marketing bietet dem Kunden verschiedene Marketingleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Best Result Marketing und dem Kunden.

1.3 Best Result Marketing schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 Best Result Marketing ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Best Result Marketing bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Best Result Marketing ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Best Result Marketing – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde Best Result Marketing Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Best Result Marketing von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Best Result Marketing ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Best Result Marketing wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Best Result Marketing gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.4 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Best Result Marketing dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

 

  1. Besondere Bestimmungen für die Erbringung von Marketing-Leistungen

Best Result Marketing bietet dem Kunden verschiedene Marketing-Leistungen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Best Result Marketing ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Best Result Marketing positiv auf das gewünschte Ergebnis hinwirken oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking innerhalb von Suchmaschinen oder bessere Verkaufszahlen) wird dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Die Kündigungsfrist für Marketingleistungen ist unter „Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen“ geregelt.

 

  1. Preise und Vergütung

4.1. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

4.2. Die Vergütung ist auch dann fällig, wenn der Kunde bestellte und von Best Result Marketing tatsächlich erbrachte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

4.3. Die Vergütungspflicht gegenüber Best Result Marketing bleibt ferner bestehen, wenn durch den Kunden bestellte und von einem Dritten zu erbringende Leistungen durch den Dritten nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 

4.4. Ist mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig. Best Result Marketing kann entsprechend nach erstmaligem Zahlungsverzug durch den Kunden die Zahlung der Gesamtvergütung fordern. 

 

  1. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Best Result Marketing. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Best Result Marketing resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

 

  1. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

6.1. Die Vertragslaufzeit wird individualvertraglich im Angebot vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung unsererseits aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt.


  1. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

7.1 Best Result Marketing hat an allen Bildern, Videos, Texte, Webinaren, Datenbanken, Unterlagen, die von Best Result Marketing veröffentlichten werden und dem Kunden zugänglich gemacht werden, ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Die Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

7.2 Der Kunde erhält ausschließlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns erbrachten Dienstleistungen und zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

7.3 Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die von uns zur Verfügung gestellten Inhalte erhalten. Eine Weitergabe von Unterlagen durch den Kunden an Dritte ist verboten und nur durch eine schriftliche Zustimmung von uns gestattet.

7.4 Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte oder Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten veröffentlicht sind.

7.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Best Result Marketing ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Best Result Marketing dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

  1. Vertraulichkeit

Best Result Marketing wird alle Best Result Marketing zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Best Result Marketing verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

  1. Haftung / Freistellung

9.1 Die Haftung von Best Result Marketing für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Best Result Marketing jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Best Result Marketing für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9.2 Der Kunde stellt Best Result Marketing von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Best Result Marketing aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Die zwischen Best Result Marketing und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Best Result Marketing als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

10.3 Best Result Marketing ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Best Result Marketing berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

Stand: Juni 2023